Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vertragsgegenstand
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
§ 4 Projektänderungen
§ 5 Verarbeitung kundeneigener Materialien
§ 6 Aufbewahrung von Kundenmaterialien
§ 7 Individuelle Anfertigungen und materialbedingte Abweichungen
§ 8 Entwürfe, Skizzen und geistiges Eigentum
§ 9 Ruhende Projekte
§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen
§ 11 Lieferzeiten und Fertigstellung
§ 12 Abholung, Versand und Gefahrübergang
§ 13 Kooperations- und Empfehlungspartner
§ 14 Gewährleistung
§ 15 Haftung
§ 16 Widerrufsrecht
§ 17 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Donsbach Design, Inhaberin Michaela Donsbach, nachfolgend „Anbieterin“, und ihren Kunden.
(2) Die Anbieterin erbringt insbesondere Beratungs-, Gestaltungs-, Entwicklungs- und Goldschmiedeleistungen sowie die Anfertigung individueller Schmuckstücke.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages können insbesondere sein:
• individuelle Schmuckanfertigungen
• Trauringe und Verlobungsringe
• Erinnerungsschmuck
• Umarbeitungen bestehender Schmuckstücke
• Beratungs-, Gestaltungs- und Entwicklungsleistungen
• Material- und Designkonzepte
• Verarbeitung kundeneigener Materialien
(2) Sämtliche Schmuckstücke werden individuell auf Grundlage der Wünsche, Anforderungen und Vereinbarungen mit dem Kunden entwickelt und gefertigt.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Präsentation von Leistungen, Referenzarbeiten und Beispielen auf der Webseite stellt kein verbindliches Angebot dar.
(2) Angebote werden individuell auf Grundlage der mit dem Kunden geführten Gespräche erstellt.
(3) Ein Vertrag kommt zustande durch:
a) die schriftliche Annahme eines Angebots,
b) die Zahlung einer vereinbarten Design-, Beratungs- oder Entwicklungspauschale,
c) die Zahlung einer vereinbarten Anzahlung,
d) die ausdrückliche schriftliche Beauftragung durch den Kunden.
(4) Die Anfertigung eines Schmuckstücks beginnt grundsätzlich erst nach Eingang der vereinbarten Vergütung oder Anzahlung.
§ 4 Projektänderungen
(1) Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden.
(2) Änderungen während eines laufenden Projektes können Auswirkungen auf Preis, Materialeinsatz, Fertigungsdauer und Aufwand haben.
(3) Hierdurch entstehende Mehrkosten können gesondert berechnet werden.
(4) Entwürfe, Materialvorschläge, Skizzen, Modelle oder Visualisierungen dienen der gemeinsamen Entwicklung des Schmuckstücks und können im Projektverlauf angepasst werden.
(5) Sollte die Umsetzung einzelner Gestaltungswünsche technisch, handwerklich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll möglich sein, ist die Anbieterin berechtigt, geeignete Alternativen vorzuschlagen.
§ 5 Verarbeitung kundeneigener Materialien
(1) Auf Wunsch des Kunden können kundeneigene Materialien wie Altgold, Edelsteine, Schmuckstücke, Münzen, Haare, Asche oder andere persönliche Erinnerungsstücke verarbeitet werden.
(2) Der Kunde versichert, zur Übergabe und Verarbeitung dieser Materialien berechtigt zu sein.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, ausreichende Mengen und geeignete Materialien für die gewünschte Verarbeitung bereitzustellen.
(4) Die Verarbeitung erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt.
(5) Aufgrund von Alter, Materialermüdung, inneren Spannungen, Vorschäden, unbekannten Materialeigenschaften oder nicht erkennbaren Mängeln können während der Bearbeitung Veränderungen, Beschädigungen oder Materialverluste auftreten.
(6) Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass kundeneigene Materialien ohne Veränderung verarbeitet werden können.
(7) Die Anbieterin behält sich vor, die Verarbeitung einzelner Materialien abzulehnen, sofern erhebliche technische oder handwerkliche Risiken bestehen.
(8) Ideelle, emotionale oder persönliche Erinnerungswerte können nicht Gegenstand eines Schadensersatzanspruchs sein.
§ 6 Aufbewahrung von Kundenmaterialien
(1) Nicht verarbeitete, ausgebaute oder zurückzugebende Materialien, Edelsteine, Schmuckstücke oder sonstige Gegenstände des Kunden sind nach Aufforderung innerhalb von sechs Monaten abzuholen oder deren Rückversand zu veranlassen.
(2) Nach Ablauf dieser Frist ist die Anbieterin berechtigt, angemessene Lagerkosten zu berechnen.
(3) Erfolgt auch nach erneuter Aufforderung keine Reaktion des Kunden, ist die Anbieterin berechtigt, die Materialien auf Kosten des Kunden einzulagern oder, soweit gesetzlich zulässig, anderweitig darüber zu verfügen.
§ 7 Individuelle Anfertigungen und materialbedingte Abweichungen
(1) Alle Schmuckstücke werden in handwerklicher Einzelanfertigung hergestellt.
(2) Naturmaterialien und Edelsteine weisen individuelle Merkmale auf.
(3) Unterschiede hinsichtlich Farbe, Struktur, Zeichnung, Einschlüssen, Transparenz oder Oberflächenbeschaffenheit stellen keinen Mangel dar.
(4) Gleiches gilt für Materialien wie Osmium, Haare, Asche, Holz, historische Materialien, Münzen oder andere persönliche Erinnerungsstücke.
(5) Geringfügige Abweichungen von Skizzen, Modellen, Renderings, Fotografien oder Mustern stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Gestaltung und Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
(6) Farbabweichungen aufgrund unterschiedlicher Bildschirmdarstellungen oder Lichtverhältnisse stellen keinen Mangel dar.
(7) Die künstlerische und gestalterische Handschrift der Anbieterin ist Bestandteil der vereinbarten Leistung. Subjektive Geschmacksabweichungen begründen keinen Mangel.
§ 8 Entwürfe, Skizzen und geistiges Eigentum
(1) Sämtliche Entwürfe, Skizzen, Modelle, Renderings, CAD-Dateien, Gestaltungskonzepte, Texte und Fotografien bleiben geistiges Eigentum der Anbieterin.
(2) Mit der Vergütung von Beratungs-, Gestaltungs- oder Entwicklungsleistungen werden keine Urheber- oder Nutzungsrechte übertragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Die Weitergabe von Entwürfen oder Gestaltungskonzepten an Dritte zur Nachfertigung oder gewerblichen Nutzung ist ohne Zustimmung der Anbieterin nicht gestattet.
(4) Die Anbieterin kann im Einzelfall schriftlich gestatten, dass Entwürfe oder Konzepte durch andere Hersteller oder Goldschmiede umgesetzt werden.
(5) Nicht umgesetzte Entwürfe und Gestaltungsideen dürfen von der Anbieterin für zukünftige Projekte weiterentwickelt oder erneut verwendet werden.
§ 9 Ruhende Projekte
(1) Erfolgt nach einer Rückfrage der Anbieterin über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten keine Rückmeldung des Kunden, gilt das Projekt als ruhend.
(2) Während dieser Zeit bestehen keine verbindlichen Fertigstellungs- oder Liefertermine.
(3) Die Wiederaufnahme erfolgt nach Verfügbarkeit und Kapazität der Anbieterin.
(4) Bereits erbrachte Leistungen, entstandene Kosten sowie vereinbarte Vergütungen bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Anzahlungen, Abschlagszahlungen und Schlussrechnungen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist fällig.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt das angefertigte Schmuckstück im Eigentum der Anbieterin.
§ 11 Lieferzeiten und Fertigstellung
(1) Angaben zu Fertigungs- oder Lieferzeiten stellen unverbindliche Richtwerte dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.
(2) Die tatsächliche Fertigungsdauer kann insbesondere durch Materialverfügbarkeit, externe Dienstleister, technische Herausforderungen oder notwendige Abstimmungen beeinflusst werden.
(3) Verzögerungen durch ausstehende Entscheidungen oder Freigaben des Kunden verlängern vereinbarte Fertigungszeiten entsprechend.
(4) Über wesentliche Verzögerungen wird der Kunde informiert.
§ 12 Abholung, Versand und Gefahrübergang
(1) Die Übergabe des fertigen Schmuckstücks erfolgt nach Vereinbarung durch persönliche Abholung oder Versand.
(2) Der Versand erfolgt mit einem geeigneten Versanddienstleister.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, das fertiggestellte Schmuckstück innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen.
(4) Erfolgt trotz Aufforderung über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten keine Abholung oder Annahme, ist die Anbieterin berechtigt, angemessene Lagerkosten zu berechnen.
§ 13 Kooperations- und Empfehlungspartner
(1) Die Anbieterin arbeitet gegebenenfalls mit Kooperations- und Empfehlungspartnern zusammen.
(2) Für die Vermittlung eines Vertragsabschlusses kann eine Vergütung oder Provision vereinbart werden.
(3) Hierdurch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen.
§ 14 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die durch gewöhnliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, äußere Einwirkungen oder Veränderungen durch Dritte entstehen.
§ 15 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben im Übrigen unberührt.
§ 16 Widerrufsrecht
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.
Informationen zum Widerrufsrecht sowie zu gesetzlichen Ausschlussgründen bei individuell angefertigten Schmuckstücken sind in der gesonderten Widerrufsbelehrung einsehbar.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.